Schwerpunkt
IHR RECHTSANWALT FÜR
Bank -und Kapitalmarktrecht
Bank -und Kapitalmarktrecht behandelt die Themen, die für Privatpersonen oder Unternehmen im Bereich Kredite, Sicherheiten, Kapitalanlagen, allgemeine Bankgeschäfte, Wertpapiergeschäfte und Geldwäsche sind.
Unabhängig davon, in welchem unserer Kerngebiete Sie sich an uns wenden, ob als Privat- oder Geschäftskunde im Rahmen einer bankrechtlichen Beratung, als Start-up bei der Beratung, als privater oder institutioneller Kapitalanleger oder als Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, Sie können jederzeit eine persönliche, auf Sie zugeschnittene und individuelle Beratung und Vertretung von uns erwarten.
Die langjährige praktische Erfahrung des Kanzleiinhabers als Banker hat ihm Einblicke in das Bankgeschäft gegeben, die sich in der täglichen Arbeit für die Mandanten niederschlägt. Die verschiedenen Perspektiven sowohl aus Sicht eines Bankers als auch aus Sicht eines Rechtsanwaltes können wechselseitig angewendet werden, um bestmögliche Ergebnisse für die Mandanten zu erreichen. Die Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt ihn dabei.