Schwerpunkt
IHR RECHTSANWALT FÜR
Bau – und Grundstücksrecht
Grundstücksrecht beinhaltet sämtliche Regelungen, die mit Immobilien im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen.
Unsere Schwerpunkte auf diesem Gebiet beziehen sich u.a. auf die Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen bzgl. Erwerb, Veräußerung und Gestaltung von Verträgen, sowie Begleitung bei Streitigkeiten bzgl. Rückabwicklung. Weiterhin sind wir in der Beratung im Wohnungseigentumsrecht durchzustehen und unterstützen Sie gerne. Wir unterstützen Sie auch bei Tätigkeiten in allen Grundbuch- und in allen nachbarrechtlichen Angelegenheiten.
Sie können sich bei rechtlichen Fragen u.a. zu folgenden Themen vertrauensvoll an uns wenden:
Öffentliches und privates Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Recht der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; Beratung und Begleitung vom Ankauf des Grundstückes bis zur Projektierung, Vermietung, Fertigstellung und Verkauf, Bildung und Teilung von Grundstücksgemeinschaften. Wir helfen Ihnen bei Auseinandersetzungen von Bruchteilsgemeinschaften und bei Zwangsvollstreckung in Grundstücke und Grundstücksrechte.
Im Baurecht unterstützen wir Sie gerne bei Werkverträgen nach BGB und unter Einbeziehung des VOB/B, weiterhin begleiten wir Sie bei öffentlichen Ausschreibungen oder Vergabeverfahren. Wir helfen bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen und beraten Sie bei Vertragsstörungen.