Schwerpunkt
IHR RECHTSANWALT FÜR
Handels -und Gesellschaftsrecht
Handels -und Gesellschaftsrecht gibt die entsprechenden Anhaltspunkte, um Strukturen von Gesellschaften und deren Tätigkeiten besser zu verstehen bzw. um Schäden durch falsche Regelungen zu vermeiden.
Handelsrecht ist ein ziviles Sonderecht der Kaufleute für vertragliche Beziehungen untereinander, z.B. Warenhandel (national, europäisch oder international).
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen und beraten bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Unsere nationalen und internationalen Mandanten beraten wir bei allen Gesellschaftsformen von OHG, GbR, GmbH, Kommanditgesellschaft bis Aktiengesellschaft und deren Sonderformen. Wir helfen Ihnen dabei, durch eine Sanierung die Insolvenz zu vermeiden. Hier verfügen wir über die seltene Fachanwaltschaft für Internationales Wirtschaftsrecht.