Schwerpunkt
IHR RECHTSANWALT FÜR
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtschutz lässt sich in zwei Richtungen beschreiben. Zum einen aus der Sicht des Lauterkeitsrecht, wo die Grundlagen das UWG und das Kartellrecht darstellen. Zum anderen besteht er auch aus gewerblichen Schutzrechten, welche Marken, Geschmacksmuster, Patente und Gebrauchsmuster schützen.
Gewerblicher Rechtsschutz gibt Marktteilnehmern die Möglichkeit, sich gegen wettbewerbsverhindernde, wettbewerbsbeeinflussende oder wettbewerbsbeeinträchtigende Maßnahmen anderer erfolgreich zu wehren.
Dies gilt im Rahmen des Gesetzes für Wettbewerbsbeschränkungen, GWB (als Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrecht) als auch im Rahmen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV (Europäische Wettbewerbs- und Kartellrechtsnorm).
Wenn Sie in irgendeiner Form die Rechte an Ihrem Unternehmen, ihrer Erfindung oder ähnlichem sichern möchten, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Hier verfügen wir über die seltene Fachanwaltschaft für Internationales Wirtschaftsrecht.