Schwerpunkt
IHR RECHTSANWALT FÜR Strafrecht
Die Kunst des Rechtsanwalts für Strafrecht ist es den Grundsatz „in dubio pro reo“ ("im Zweifel für den Angeklagten") gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht durchzusetzen. Mit Hilfe des zustehenden Rechts der Akteneinsicht können Risiken bewertet, Ansätze für Entlastungsermittlungen erkannt und eine effektive Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden.
Auf dem Gebiet des Strafrechtes ist Erfahrung ein wichtiger Wissensvorsprung. Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung zurück und nutzen unser Wissen, unseren Mandanten bestmöglich zu vertreten und deren Interessen zu wahren.