Schwerpunkt
IHR RECHTSANWALT FÜR Familienrecht
Familienrecht regelt die Beziehungen zwischen Ehepartnern und Lebenspartner bzw. zwischen in einer eheähnlichen Situation lebenden Partnern und deren Kindern. Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts und Elternunterhalt. Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts. Fehlt ein Ehevertrag oder Gütertrennung? Sind bei Ihrer Scheidung der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich zu klären?
Streitigkeiten im Familienrecht bedeuten für die Betroffenen zu Beginn oftmals auch besondere emotionale Belastungen. Diese Belastung versuchen wir durch kompetente Rechtsberatung auszugleichen und das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.